AGB & Widerrufsrecht

  1. Vertragspartner & Rechte
    1. Eins Medien GmbH, Martinsstr. 9, 55116 Mainz, unter dem Label „Sonic Liberty“ handelnd und nachfolgend als „Sonic Liberty“ bezeichnet, bietet im Rahmen ihres Onlineshops auf den Internetseiten www.klangfreiheit.de bzw. www.sonicliberty.com (im folgenden: „Onlineshops“) Musikwerke zum Download als Einzelwerke oder in Form eines kompletten Downloads aller Musikwerke in einer Datenbanksoftware an.
    2. Der Nutzer / Käufer (nachstehend: Lizenznehmer) kann die Musikwerke im Rahmen der jeweils vereinbarten Lizenz nutzen. Der Lizenznehmer erwirbt ein nicht-exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht. Inhaber der zum Gebrauch durch den Lizenznehmer notwendigen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte wird der Lizenznehmer erst mit Zahlung der Lizenzgebühr. Eine Nutzung ohne Zahlung der Lizenzgebühr ist ausdrücklich untersagt und rechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, einstweilige Verfügung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns und Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke.
    3. Die Musikwerke sind frei von Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) und werden als Direktlizenz an den Lizenznehmer lizenziert. Außer der vereinbarten Lizenzgebühr zwischen dem Lizenznehmer und der Sonic Liberty fallen keine weiteren Kosten für Sendung, Synchronisation oder mechanische Vervielfältigung an.

      Wichtiger Hinweis:
      Sonic Liberty übernimmt keinerlei Haftung bzgl. etwaiger Ansprüche von Verwertungsgesellschaften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Musikwerke sind gemafrei, d.h. dass deren Aufführung und sonstige Nutzung keinerlei Zahlungsverpflichtungen gegenüber der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA begründet. Ob hingegen Ansprüche anderer nationaler Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern bestehen, vermag die Sonic Liberty nicht zu beurteilen. Bei Bedarf sollte der Lizenznehmer daher vor Verwendung der Musikwerke eine entsprechende Klärung mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft herbeiführen.
    4. Sämtliche Musikwerke sind nach europäischem Recht urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer wird nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern erhält eine Lizenz zur Nutzung der Musikwerke gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
    5. Der Lizenznehmer wird Inhaber der im Weiteren beschriebenen Nutzungs- und Verwertungsrechte zur Projekt bezogenen, gewerblichen Verwendung an den in der Lizenzfreigabe ausgewiesenen Musiktiteln der Sonic Liberty. Der Lizenznehmer kann unterschiedliche Lizenzen für verschiedene Anwendungsbereiche erwerben. Die genauen Nutzungsbestimmungen der verschiedenen Lizenzarten werden in Anhang A „Lizenzübersicht“ erläutert.
    6. Sollte der Lizenznehmer nicht mit dem Käufer der Lizenz übereinstimmen, so muss der Käufer die für die Lizenzbescheinigung an den Lizenznehmer notwendigen Informationen zum Lizenznehmer der Sonic Liberty mitteilen. Dazu gehören: vollständige Firmierung, Kontaktperson und die vollständige Adresse.
  2. Angebot und Vertragsschluss, Lieferung
    1. Sonic Liberty ermöglicht es dem Lizenznehmer die Musikwerke vor der Bestellung komplett in Form einer Vorschau herunter zu laden. Der Lizenznehmer ist berechtigt diese Vorschau vor Abschluss einer Nutzungslizenz in seine Medienproduktionen einzubinden, zu editieren und anzupassen. Der Lizenznehmer muss zwingend vor jeglicher Form der Veröffentlichung eine gültige Nutzungslizenz bei der Sonic Liberty erwerben.
    2. Der Lizenznehmer kann anhand der Datenbanksoftware der Sonic Liberty ein Dokument zur Bestellung von Musiktiteln erstellen, welches er der Sonic Liberty per Email oder Fax zukommen lassen kann. Die Bestellung der Musiktitel durch den Kunden stellt ein Angebot an die Sonic Liberty dar. Dieses wird von der Sonic Liberty durch eine entsprechende Rechnung an den Lizenznehmer angenommen. Mit dem Versand der Rechnung an den Lizenznehmer kommt ein Lizenzvertrag über die Nutzung der betreffenden Musiktitel zustande.
    3. Die Sonic Liberty erteilt eine Nutzungslizenz für den Lizenznehmer und übermittelt dem Käufer diese zusammen mit der Rechnung per Email. Sowohl die Nutzungslizenz als auch die Rechnung werden von der Sonic Liberty gespeichert und werden dem Käufer auf dessen Verlangen erneut per Email zugesendet.
  3. Verwendung
    1. Die Verwendung der Werke ist entsprechend der erworbenen Lizenz für die private und die gewerbliche Nutzung gestattet. Alle Nutzungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Angebot, Kauf- oder Verkauf, der Anpreisung oder Verkaufsförderung von Waren oder Dienstleistungen, sowie bei allen Veranstaltungen, die ein gewerbliches Ziel verfolgen oder bei Nutzung durch Gewerbetreibende, sind gewerblich. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
    2. Die Nutzungslizenz wird immer in Verbindung mit einem Projekt des Lizenznehmers erteilt. Daraus ergibt sich eine projektbezogene Nutzungslizenz, die entsprechend der Lizenzbestimmungen in Anhang A „Lizenzübersicht“ gilt.
    3. Für die Verwendung der Musikwerke bestehen je nach Art der Lizenz unterschiedliche zeitliche oder räumliche Nutzungsbeschränkungen, diese Beschränkungen werden in Anhang A „Lizenzübersicht“ erläutert“.
    4. Mit Erwerb der Lizenz wird dem Lizenznehmer, in Verbindung mit dem lizenzbezogenen Projekt, die Verwendung der Titel oder Teilen hiervon in Verbindung mit allen zur Zeit und/oder in Zukunft nutzbaren Veröffentlichungsformen wie Ton- und Bildträger jeglicher Art, Print- und elektronische Medien, Sendung, Aufführung etc. gestattet.
    5. Die Verwendung umfasst insbesondere auch das Recht:
      1. das Material ganz und teilweise auf Bild- und/oder Tonträger zu vervielfältigen sowie zwecks Digitalisierung in den Arbeitsspeicher zu laden;
      2. an dem Material Schnitte, Kürzungen und sonstige Veränderungen vorzunehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse des Marktes als geboten oder wünschenswert angesehen werden.
  4. Vervielfältigung / Weitergabe

    Eine Vervielfältigung von Titeln oder von Teilen hiervon zum Zwecke des alleinstehenden Verkaufs und Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist dem Lizenznehmer untersagt. Bei unberechtigter Weitergabe haftet der Lizenznehmer in vollem Umfang für alle der Sonic Liberty hieraus entstandenen Schäden sowie Folgeschäden im Rahmen der üblichen gesetzlichen Bestimmungen.

  5. Rückgabe / Widerrufungsrecht

    Der Lizenznehmer kann eine erworbene Lizenz innerhalb von 14 Tagen kostenlos stornieren. Mit der Stornierung entfällt auch das Recht Nutzungsrecht, das mit der Lizenz erworben wurde.

  6. Sonstiges

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

    Die Bilder/Grafiken der Albencover stammen von www.bigstockphoto.com

Gerichtsstand ist Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


ANHANG A: „Lizenzübersicht“

Die Musikwerke dürfen vom Lizenznehmer nur für ein Projekt (siehe folgende Definitionen) im Rahmen einer der nachfolgend dargestellten „Lizenzgruppen“ genutzt werden, die der Lizenznehmer bei der Bestellung auswählt.

Als "privat" deklarierte Lizenzen schließen jegliche Art der gewerblichen Nutzung sowie jegliche Monetarisierung aus.

Lizenzgruppe: Apps & Games (Lizenzcode: AG)
  1. Definition: jegliche Nutzung, inkl. Vervielfältigung, innerhalb eines Videospiels / einer App / einer Softwareanwendung als Hintergrundmusik, Titelmusik und eingebetteten Videosequenzen. Damit verbunden auch die Zweitverwertung in Form von Gameplaytrailern / Ingame Sequenzen für alle Medien. Nicht enthalten ist die Nutzung innerhalb von dezidierten Werbespots, bzw. Werbetrailern (Online, Radio & TV).
  2. Beispiele: jegliche Form von Computerspielen, Apps und Softwareanwendungen. Abgefilmte Sequenzen aus den Anwendungen sind Teil des Zweitverwertungsrechts.
  3. Einschränkungen: Projektbezogen, zeitlich und räumlich unbegrenzt in Abhängikeit des Entwicklungs-Budgets.
  4. Projektbezogenheit: Ein Projekt bezeichnet die allein lauffähige Software. Erweiterungen und Portierungen der Software auf andere Softwareplattformen (PC, Spielekonsole, Mobile Device, etc.) sind in der Lizenz enthalten, solange sie das gleiche Produkt beinhalten. Ebenfalls erlaubt sind Neuauflagen und die Vervielfältigung im Rahmen von Compilations. Für allein lauffähige Erweiterungen (stand-alone Add-Ons), Nachfolgeprodukte (Sequels) und Portierungen in andere Medien (z.B. Filmumsetzung) ist eine Lizenzerweiterung notwendig.
Lizenzgruppe: Videos redaktionell (Lizenzcode: VE)
  1. Definition: jegliche zu einem Bild / Video synchronisierte redaktionell eingebettete Musiknutzung die nicht innerhalb eines Computerspiels, einer dezidierten TV Produktion oder einer Nutzung als Werbespot/Werbetrailer (Online & TV) stattfindet.
  2. Beispiele: Imagefilme, Messefilme, Präsentationsfilme.
  3. Einschränkungen: Projektbezogen, Anzahl der Kopien bei Vervielfältigung (z.B. DVD), Anzahl der Sprachversionen, Art der redaktionellen Nutzung (rein redaktionell, redaktioneller Präsentationsfilm).
  4. Projektbezogenheit: Ein Projekt ist die finale audiovisuelle Produktion. Ändert sich das Bild, bzw. die Audio Produktion, ist eine Lizenzerweiterung notwendig. Die finale audiovisuelle Produktion darf dabei in verschiedenen Medien genutzt werden (Online, Events, DVD).
Lizenzgruppe: Werbung Radio oder Kino oder Online oder POS (Lizenzcode: AD)
  1. Definition: jegliche Nutzung in einem Werbespot/Werbetrailer in den vorgenannten Medien.
  2. Beispiele: Werbespot zur Produktwerbung in Radio, Kino, YouTube oder Point of Sales, Online allgemein.
  3. Einschränkungen: Projektbezogen, mediale, räumliche und zeitliche Beschränkung in Abhängikeit der Größe des beworbenen Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter)..
  4. Projektbezogenheit: Ein Projekt ist die finale audiovisuelle Produktion. Ändert sich das Bild, bzw. die Audio Produktion, ist eine Lizenzerweiterung notwendig.

Weitere Nutzungsarten wie z.B. TV Produktionen, Instore Radio, Radiostreams, Public Viewing, Schul- und Hochschultarife, etc. AUF ANFRAGE.